1. Was leisten die ICNIRP Grenzwerte?

Kernsatz:
Die ICNIRP Grenzwerte schützen vor akuten thermischen Effekten, machen jedoch keine abschließende Aussage zur klinischen Relevanz möglicher langfristiger nicht-thermischer Wirkungen.¹ ² ³

Leitfrage: Was genau versprechen uns die Grenzwerte – und was nicht?

Die ICNIRP Leitlinien für 100 kHz bis 300 GHz wurden entwickelt, um Menschen vor nachweisbaren akuten Wirkungen hochfrequenter Felder zu schützen, vor allem vor Gewebeerwärmung und daraus folgenden thermischen Schäden.¹ ² Grundlage ist die Annahme, dass bei Begrenzung der absorbierten Leistung die Temperaturerhöhung im Gewebe gering bleibt (typischerweise unter etwa 1 °C) und damit keine akuten Gesundheitsschäden auftreten.¹ ⁴

Diese Grenzwerte werden weltweit von vielen Staaten, Behörden und internationalen Organisationen als Referenz übernommen, unter anderem auch im Umfeld der WHO Bewertungen zu Mobilfunk und 5G.¹ ³ ⁵ Damit ist gut beschrieben, wie akute Erwärmung vermieden wird – offen bleibt aber die getrennte Frage, ob dieses thermische Schutzziel ausreicht, um mögliche langfristige biologische Wirkungen bei lebenslanger, niedrig dosierter Exposition abzubilden.³ ⁵ ⁶

Reflexionsfrage:
Wenn ein Schutzkonzept auf Erwärmung fokussiert – welche Arten von Wirkungen könnten prinzipiell außerhalb dieses Konzepts liegen?


2. Was misst der SAR Wert – und was nicht?

Kernsatz:
Der SAR Wert erfasst die mittlere Wärmewirkung über kurze Zeiträume; Signalstruktur und Langzeitexposition werden nur begrenzt abgebildet.¹ ² ⁴

Leitfrage: Was misst der SAR Wert – und was bleibt außerhalb seines „Blickfelds“?

Die ICNIRP Grenzwerte definieren die Belastung des Körpers insbesondere über die Spezifische Absorptionsrate (SAR), also die in Watt pro Kilogramm umgesetzte Leistung im Gewebe.¹ ² Für Kopf und Rumpf der Allgemeinbevölkerung gilt ein lokaler SAR Grenzwert von 2 W/kg, gemittelt über 10 g Gewebe und eine Expositionsdauer von 6 Minuten.¹ ⁴ ⁷

Damit ergeben sich methodische Begrenzungen:

  • Der SAR beschreibt vor allem die durchschnittliche Wärmewirkung über ein festgelegtes Zeitfenster; räumliche und zeitliche Leistungsspitzen werden dabei geglättet.¹ ²
  • In die Leitlinien fließen vor allem Effekte ein, die klar reproduzierbar sind, insbesondere Temperaturerhöhungen, Nerven- und Muskelreizungen; subtilere biologische Effekte werden nur berücksichtigt, wenn sie konsistent und methodisch robust nachgewiesen sind.¹ ⁶
  • Langfristige Exposition über viele Jahre wird von ICNIRP als noch nicht abschließend geklärt bewertet; epidemiologische Hinweise auf mögliche Krebsrisiken werden als begrenzt bzw. nicht ausreichend für eine kausale Zuordnung eingeordnet.¹ ⁶ ⁸

Doppelte Frage zum Mitdenken:

  • Wenn wir die Wärmewirkung gut messen, die Signalstruktur (Pulsung, Modulation) aber in der Grenzwertsetzung nur begrenzt berücksichtigt wird – besteht prinzipiell die Möglichkeit, dass bestimmte Wirkungen an dieser Messgröße vorbeilaufen?
  • Und ebenso wichtig: Welche Evidenz spricht derzeit dafür, dass solche Effekte klinisch relevant sein könnten – und welche spricht dagegen oder relativiert diese Vermutung?³ ⁵ ⁶

Klinische Tiefe

(Stufe 3–4: Accordion für Ärzt:innen / Behörden)

3. Wissenschaftlicher Diskurs und Bewertungsrahmen

Kernsatz:
Die zentrale Kontroverse betrifft weniger einzelne Personen als die Frage, ob ein primär thermischer Bewertungsrahmen alle relevanten biologischen Signale ausreichend erfasst.³ ⁵ ⁶ ⁹

Leitfrage: Wer entscheidet, was als „genug Evidenz“ für Grenzwerte gilt – und nach welchen Kriterien?

ICNIRP versteht sich als unabhängiges Expertengremium, das Grenzwerte auf Basis von Effekten festlegt, die unter kontrollierten Bedingungen robust und reproduzierbar nachgewiesen wurden.¹ ² Kritische Autor:innen bemängeln, dass dieses hohe Evidenzkriterium strukturell dazu führt, dass heterogene Daten zu möglichen nicht thermischen Effekten (z. B. oxidativer Stress, bestimmte Tumorbefunde) in der Grenzwertsetzung nur eingeschränkt berücksichtigt werden.³ ⁶ ⁹

Der STOA Bericht des Europäischen Parlaments fasst die Lage so zusammen:

  • Es liegen Hinweise auf biologische Wirkungen unterhalb der ICNIRP Grenzwerte vor, u. a. zu oxidativem Stress und möglichen Effekten auf Krebs und Reproduktionsergebnisse.³ ¹⁰
  • Diese Evidenz wird überwiegend als begrenzt eingestuft, das heißt: eine kausale Interpretation ist möglich, aber Störfaktoren oder Bias können nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.¹⁰
  • Der Bericht regt an, zu prüfen, ob ein rein thermisch geprägtes Grenzwertkonzept langfristig ausreichend ist, und diskutiert Vorsorgeoptionen, insbesondere für vulnerable Gruppen.³ ¹⁰

Hardell und Kolleg:innen analysieren die Rollen von ICNIRP Mitgliedern in WHO Bewertungen und nationalen Gremien und kommen zu dem Schluss, dass sich dadurch ähnliche Bewertungsmuster an mehreren Stellen des Entscheidungsprozesses wiederfinden können.⁹ ¹¹ Diese Analyse zielt auf strukturelle Fragen von Zusammensetzung und Unabhängigkeit, nicht auf individuelle Motivzuschreibungen.⁹

Reflexionsfragen:

  • Ab welchem Punkt würden Sie als Ärzt:in sagen: „Diese Hinweise sind zwar nicht endgültig, rechtfertigen aber eine vorsorgliche Anpassung der Praxis“?
  • Wie lässt sich begründete Strukturkritik üben, ohne automatisch Absicht oder Fehlverhalten zu unterstellen?

4. Vorsorge nach ALARA: Was ist vernünftig?

Kernsatz:
Vorsorge bedeutet hier nicht, dass ein Schaden bewiesen ist, sondern dass eine unsichere, potenziell wirksame Belastung mit einfachen Mitteln reduziert wird.³ ⁵ ⁶ ⁸

Leitfrage: Wenn die Datenlage unsicher ist – was heißt dann „vernünftig handeln“?

In vielen Bereichen des Strahlenschutzes wird bei unsicheren Langzeitrisiken das ALARA Prinzip angewendet (As Low As Reasonably Achievable): Exposition so gering wie vernünftigerweise erreichbar halten, ohne notwendige Anwendungen zu verhindern.³ ⁵ Für hochfrequente Felder bedeutet das: Akute thermische Effekte sind durch ICNIRP Grenzwerte gut adressiert, während die Frage nicht thermischer Langzeitwirkungen offen bleibt und weiter erforscht wird.¹ ³ ⁶

Pragmatische Maßnahmen mit günstiger Nutzen Risiko Bilanz sind etwa:

  • Abstand erhöhen: Geräte nicht dauerhaft direkt am Körper tragen, Router nicht unmittelbar an Schlaf oder Daueraufenthaltsplätzen positionieren.⁵ ⁸
  • Sendezeit begrenzen: längere Telefonate bevorzugt mit Freisprecheinrichtung oder Headset führen, upload intensive Anwendungen einschränken, wenn sie nicht zwingend nötig sind.⁵
  • Technikgestaltung optimieren: wo praktikabel kabelgebundene Lösungen (LAN) nutzen – insbesondere in Schlafräumen, Schulen, Kindergärten und bei vulnerablen Personengruppen.³ ⁵ ¹⁰

Diese Strategien lassen sich auch bei elektrohypersensiblen Menschen nutzen, in einer Haltung, die Beschwerden ernst nimmt, ohne automatisch einen kausalen Zusammenhang zu unterstellen, der wissenschaftlich bisher nicht gesichert ist.⁵ ⁶

Reflexionsfrage:
Welche ein bis zwei Änderungen im eigenen Alltag würden die Exposition wahrscheinlich am deutlichsten senken, ohne die Lebensqualität wesentlich einzuschränken?

📋 Ärztliche Einordnung

Die ICNIRP-Grenzwerte bieten einen gut belegten Schutz vor akuter Überhitzung von Gewebe.¹ ² Ob dieser thermische Schutz für alle langfristigen nicht-thermischen Effekte ausreicht, ist Gegenstand einer offenen wissenschaftlichen Debatte.³ ⁶ ¹⁰

Ich empfehle keine pauschale Nutzung von Mobilfunk und drahtlosen Technologien (Mikrowellenen). Wo du sie einsetzt, tue es bewusst und sparsam – und reduziere vermeidbare Strahlenbelastung durch simple Verhaltensänderungen..⁵ ⁸

Das ist keine Panikreaktion, sondern eine sachlich begründete Anwendung des Vorsorgeprinzips.³ ⁵


Evidenz & Quellen

(Stufe 5: Accordion mit Vollreferenzen)

5. Evidenzstatus, Primärquellen und ärztliche Haltung

Kernsatz:
Die Datenlage erlaubt eine verlässliche Begrenzung akuter Erwärmung, aber keine abschließende Verneinung oder Quantifizierung langfristiger nicht thermischer Risiken.

Leitfrage: Wie formuliert man ehrlich, was wir wissen – und was (noch) nicht?

Ein mögliches evidenzbasiertes Wording lautet:

„Die vorliegenden Daten belegen ein gesichertes Risiko für akute thermische Effekte oberhalb der ICNIRP Grenzwerte.¹ ² Sie liefern Hinweise auf mögliche nicht thermische biologische Wirkungen bei Expositionen darunter, insbesondere in epidemiologischen und experimentellen Studien, deren klinische Bedeutung und individuelle Risikoquantifizierung unter Alltagsbedingungen derzeit jedoch nicht belastbar bestimmt werden können.“³ ⁶ ¹⁰ ¹²

Daraus ergibt sich eine doppelte ärztliche Haltung:

  • Keine pauschale Entwarnung im Sinne von: „Unterhalb der Grenzwerte sind biologische Wirkungen ausgeschlossen.“³ ⁶ ¹⁰
  • Keine dramatisierende Überhöhung einzelner unsicherer Befunde.³ ⁵ ⁶
  • Stattdessen: transparente Kommunikation der Unsicherheiten, Betonung individueller Gestaltungsspielräume und Empfehlung einer vorsorglichen Reduktion vermeidbarer Expositionen, insbesondere bei Kindern, Schwangeren, chronisch Kranken und elektrohypersensiblen Personen.³ ⁵ ¹⁰

Reflexionsfragen:

  • Wie würden Sie einem Patienten in zwei Sätzen erklären, dass Grenzwerte wichtig sind, aber kein umfassender „Gesundheitspass“?
  • Welche Rolle sollte die Ärzteschaft im politischen Diskurs über Grenzwerte einnehmen: vor allem Übersetzerin der Evidenz, Anwältin der Vorsorge – oder beides?

Vollständige Referenzen

  1. ICNIRP (2020): Guidelines for limiting exposure to electromagnetic fields (100 kHz to 300 GHz). Health Physics. PDF
  2. ICNIRP: RF EMF (100 kHz–300 GHz) – Erläuterungsseiten. Link
  3. European Parliament, STOA (2021): Health impact of 5G. PDF
  4. ICNIRP (2019/2020): Erläuterungen zu SAR Averaging. Link
  5. WHO (2020): Radiation: 5G mobile networks and health. Link
  6. Simkó M, Mattsson M O (2021): 5G mobile networks and health. PubMed
  7. Hirata A. et al. / ICNIRP: 2020 Guidelines Präsentation. PDF
  8. 5G Wireless Communication and Health Effects. PMC
  9. Hardell L.: WHO, radiofrequency radiation and health. Int J Oncol.
  10. European Parliament, STOA (2021): Health impact of 5G – Detailabschnitte. (siehe Nr. 3)
  11. Analysen zur ICNIRP-Zusammensetzung.
  12. IARC/WHO Bewertung RF-Felder (Gruppe 2B).